Evakuierungshelfer

Der Evakuierungshelfer ist als solches im Gesetz nicht verankert und daher auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch müssen Betriebe, Behörden sowie Veranstalter ein effektives Evakuierungskonzept erstellen. Bei den Verantwortlichen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich/ Verantwortungsbereich mit einer größeren Anzahl an Personen und/oder hilfebedürftigen Personen zu tun haben, ist es sinnvoll, auf eingewiesenes und bestelltes Personal zur erfolgreichen Evakuierung zurück zu greifen (den Evakuierungshelfer). Dieser sollte festgelegte Aufgaben bei der Durchführung der Evakuierung übernehmen, aber auch über ausreichendes Hintergrundwissen im Bereich Evakuierung, Verhalten von Menschen in Notsituationen und der Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften verfügen.

 

Unser zusätzliches Angebot „Evakuierungshelfer“, geht explizit auf die Aufgaben und möglichen auftretenden Probleme bei der Durchführung einer strukturierten Evakuierung ein.

Bestandteil der Ausbildung sind:

- Grundlagen Evakuierung

- Evakuierungskonzept

- Evakuierungshilfsmittel

- Verhalten von Menschen in Notsituationen

- Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften